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Energieausweispflicht!

WICHTIG! Energieausweispflicht! 
Hallo ihr Lieben :)
Immer wieder kommt die Unwissenheit über die Energieausweispflicht unserer Kunden ans Licht. Deshalb möchten wir euch darüber noch einmal informieren.
Wenn ihr eure Immobilie verkaufen oder vermieten möchtet, besteht seitens der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Energieausweispflicht. ACHTUNG! Das gilt nicht nur für die Makler sondern auch für euch als Privatpersonen! 
Bereits wenn die Immobilie inseriert wird, müssen Daten aus dem Energieausweis in die Anzeige aufgenommen werden - wie die Art des Ausweises, der Energiebedarf oder -verbrauch, sowie Baujahr und Heizungsart. Spätestens bei der Besichtigung muss dann auch den Interessenten der Energieausweis als Dokument unaufgefordert vorgelegt werden. Werden diese Regelungen missachtet, können Strafen im 5stelligen Eurobetrag auf einen zu kommen. 
Man unterscheidet zwischen 2 Arten des Energieausweises: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis drückt, wie der Name schon sagt, den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie aus und ist das günstigere Dokument der beiden. Der Bedarfsausweis fasst den energetischen Zustand der Immobilie zusammen. In der Regel hat man freie Wahl, welchen Energieausweis man erstellt, Ausnahmen sind hier alle Neubauten und Objekte unter 4 Wohneinheiten bis zum Baujahr 1977 - hier ist der Bedarfsausweis verpflichtend! 
Beide Energieausweise sind ab ihrer Ausstellung 10 Jahre gültig und können auch online erstellt werden (beispielsweise unter www.express-pass.de 
Also nichts wie los: wer noch keinen Energieausweis hat, sollte diesen schnellstmöglich zur eigenen Absicherung beantragen!

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Man unterscheidet zwischen 2 Arten des Energieausweises: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis drückt, wie der Name schon sagt, den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie aus und ist das günstigere Dokument der beiden. Der Bedarfsausweis fasst den energetischen Zustand der Immobilie zusammen. In der Regel hat man freie Wahl, welchen Energieausweis man erstellt, Ausnahmen sind hier alle Neubauten und Objekte unter 4 Wohneinheiten bis zum Baujahr 1977 - hier ist der Bedarfsausweis verpflichtend! 
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